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Staplerfahrer ABC

Kaufmann Fördertechnik GmbH

In unserem Lehrbuch finden Sie auf 200 Seiten alles, was für die Aus- und Weiterbildung zum Fahrer von Flurörderzeugen und insbesondere von Gabelstaplern bedeutsam ist. Die Informationen basieren auf dem Lehrplan "BG-Grundsatz BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der  Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften erarbeitet wurde. (Amazon.de, Weltbild.de)

Aus- und Weiterbildung für Fahrer von Flurförderzeugen

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Ausbildungsgrundlage

Unsere Schulungen werden nach folgenden Vorschriften durchgeführt:
BGV A1 Allgemeine Vorschriften
BGV D27 Flurförderzeuge
BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand

Hinweis

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Wir danken Ihnen für Ihren Besuch unserer Informationsseiten zur Aus- und Weiterbildung von Fahrern für Flurförderzeuge (Staplerfahrer).
An unseren Schulungen kann jede interessierte Privat- oder Geschäftsperson, die die berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen (siehe Eignungsprofil) erfüllt, teilnehmen.
Neben der Ausbildung in unserem Hause führen wir die Schulungen auch im Unternehmen der Kunden durch.
Auf den Seiten dieser Homepage finden Sie Informationen zu unseren Schulungsterminen, zur theoretischen und praktischen Ausbildung, sowie eine Sammlung von Prüfungsfragen.

Was sind Flurförderzeuge?

Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 sind Fördermittel, die
1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind
2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind und
3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
Dazu gehören also nicht nur Gabelstapler sondern z.B. auch Kommissioniergeräte, Elektro- Hubwagen, Schlepper, Plattformwagen usw.

Eignungsprofil für Fahrer von Flurförderzeugen

Das selbständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedarf folgender Voraussetzungen:
1. Mindestalter 18 Jahre (darunter ist möglich zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht)
2. Körperliche, geistige und charakterliche Eignung für diese Tätigkeit.
Diese Voraussetzungen können durch den Unternehmer oder dessen Beauftragten festgestellt werden.
Durch die Berufsgenossenschaft wird empfohlen, dass die körperliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt wird, da z.B. gutes Seh- und Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit usw. vorausgesetzt werden.
Im Rahmen der geistigen und charakterlichen Eignung wird erwartet, dass der Fahrer von Flurförderzeugen ein Verständnis für technische Zusammenhänge zeigt, fähig ist, Signale zu erkennen und umzusetzen, sowie zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Voraussetzungen zum Steuern von Flurförderzeugen

Ist eine Person entsprechend dem Eignungsprofil als Fahrer für Flurförderzeuge geeignet, müssen vor dem selbständigen Steuern folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Sind Flurförderzeuge mit einem Fahrersitz oder einem Fahrerstand ausgestattet, darf der Unternehmer zur Bedienung dieser Geräte nur geeignete Personen einsetzen, die dafür ausgebildet sind und die Befähigung in Theorie und Praxis erbracht haben.
2. Bei Mitgänger-Flurförderzeugen reicht eine Unterweisung in der Handhabung aus.
3. Zum Steuern von Flurförderzeugen muss eine Auftragserteilung vom Unternehmer erfolgen. Die Beauftragung zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand muss schriftlich erfolgen.
4. Beim Fahren im öffentlichen Strassenverkehr muss der Fahrer zusätzlich einen gültigen Führerschein haben.

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